AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für den
Geschäftsverkehr zwischen HILDEBRAND Immobilien-Consulting,
Immobilienanbietern sowie Miet- und Kaufinteressenten und Kunden im Allgemeinen.
Auch ohne eine ausdrückliche Vereinbarung gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches für
zukünftige Geschäftsbeziehungen.
1. Die Tätigkeit beziehungsweise das Angebot von HILDEBRAND ImmobilienConsulting erfolgt durch einen mündlich beziehungsweise schriftlich erteilten
Auftrag durch den Auftraggeber. Ein Maklervertrag mit HILDEBRAND
Immobilien-Consulting kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder
einer konkludenten Willenserklärung zustande.
2. Die von HILDEBRAND Immobilien-Consulting zur Immobilienvermittlung
bereitgestellten Informationen entsprechen den Angaben des Auftraggebers und
Auskunftsbefugten. HILDEBRAND Immobilien-Consulting kann gegenüber den
Interessenten kein Gewähr leisten für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser
zur Verfügung gestellten Informationen.
3. HILDEBRAND Immobilien-Consulting ist berechtigt, sowohl für Verkäufer und
Vermieter als auch für Kauf- und Mietinteressenten tätig zu werden, sofern kein
Interessenkonflikt besteht.
4. Unsere Nachweise, Informationen wie Exposés und Vermittlungstätigkeiten
sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und streng
vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere explizite und
vorherige schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet. Kommt bei unbefugter und
verschuldeter Weitergabe ein Vertrag des nachgewiesenen Objektes mit Dritten
zustande, haftet der Weitergebende für Schadenersatz in Höhe des vollen
Courtage-Anspruchs von HILDEBRAND Immobilien-Consulting.
5. Für die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit von HILDEBRAND ImmobilienConsulting hat der Käufer eine Vermittlungsprovision in Höhe von 5,95 % des
Kaufpreises des von HILDEBRAND Immobilien-Consulting vermittelten Objektes
inklusive 19% Mehrwertsteuer an HILDEBRAND Immobilien-Consulting zu
entrichten. Bei Mietobjekten entspricht die Provisionshöhe 2,38
Monatsnettokaltmieten inklusive 19% Mehrwertsteuer. Der Provisionsanspruch
bleibt unberührt von einer Vertragsänderung bei Vertragsabschluss (z.B. Miete
statt Kauf oder umgekehrt). Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer
Anpassung bei Steuersatzänderung.
6. Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt muss die Kontaktaufnahme des
Interessenten mit dem Auftraggeber durch den Makler hergestellt werden. Bei
direkten Verhandlungen muss auf den Makler Bezug genommen werden. Der
Makler ist anschließend zu informieren.
7. Bei Vertragsabschluss mit Beurkundung hat HILDEBRAND ImmobilienConsulting Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin sowie auf eine
beglaubigte Abschrift der notariellen Kaufvertragsurkunde. Bei nicht
beurkundetem Vertrag hat der Makler Anspruch auf Übersendung einer
Vertragskopie.
8. Kommt ohne Kenntnisnahme durch HILDEBRAND Immobilien-Consulting ein
provisionspflichtiger Vertrag zustande, beginnt die Verjährungsfrist für
Provisionsansprüche mit dem Ablauf des Jahres, in dem HILDEBRAND
Immobilien-Consulting von diesem Vertragsabschluss erfahren hat. Diese
Regelung gilt auch dann, wenn der Auftraggeber nicht vermutet hat,
zahlungspflichtig zu sein.
9. Ist dem Mieter beziehungsweise Käufer eines von HILDEBRAND ImmobilienConsulting vermittelten Objektes das Objekt im Vorfeld bekannt und erfolgt ein
Vertragsabschluss nachweislich nicht durch die Vermittlungstätigkeit von
HILDEBRAND Immobilien-Consulting, so ist dies unverzüglich binnen drei Tagen
nach Annahme des von HILDEBRAND Immobilien-Consulting bereitgestellten
Angebotes mitzuteilen.
10. Die von HILDEBRAND Immobilien-Consulting übermittelten Kauf- oder
Mietangebote sind freibleibend. Irrtum, Änderungen und
Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten und begründen weder
gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber dem Makler einen Schadenersatzund/oder Aufwendungsersatzanspruch.
11. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der
Courtageforderung von HILDEBRAND Immobilien-Consulting sind
ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten ist oder
nicht rechtskräftig festgestellt wurde.
12. HILDEBRAND Immobilien-Consulting behält sich das Recht vor, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen.
13. Gerichtsstand für etwaige rechtliche Auseinandersetzungen im Rahmen der
Tätigkeit und des Angebotes von HILDEBRAND Immobilien-Consulting ist Brake,
sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Vollkaufmann handelt.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission
stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Stand: Mai 2017