Energieausweis
Der Energieausweis ist Pflicht!
Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Damit gelten nun auch neue Regeln für Energieausweise. Anhand dieser Dokumente sollen Mieter und Käufer den energetischen Zustand von Gebäuden besser einschätzen können. Ähnlich wie es auch bei Haushaltsgeräten üblich ist, werden Immobilien jetzt in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeteilt.
- Nach Eingabe der Daten, zeitnah verfügbar
- Rechtssicher und staatlich offiziell anerkannt
- 10 Jahre Gültigkeit
Verbrauchsausweis
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Rechtsgültig nach EnEV
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Bedarfsausweis
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Auch für kaum sanierte Objekte
Rechtsgültig nach EnEV
10 Jahre Gültigkeit
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Häufig gestellte Fragen
Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie. Damit sollen Miet- und Kaufinteressenten eine objektive Information darüber bekommen, mit welchen Energiekosten sie voraussichtlich zu rechnen haben. Gebäude mit schlechten Energiekennwerten sollen den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen motivieren. Generell unterscheidet man zwischen zwei Arten, dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Einen Energieausweis benötigen:
- Verkäufer,
- Vermieter,
- Verpächter
- oder Leasinggeber bei Verkauf, Vermietung, neuer Verpachtung oder neuem Leasing.
Bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen verschiedene Angaben aus dem Energieausweis dargestellt werden. Ein Energieausweis ist zudem immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgezeigt und nach Abschluss des Vertrages (zumindest als Kopie) übergeben werden.
Jeder Energieausweis gilt ab Ausstellung zehn Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach größeren Umbauten oder Modernisierungen muss er neu erstellt werden, da sich diese Maßnahmen auf den Energiebedarf auswirken.
Energetische Informationen bei Wohngebäuden | Energetische Informationen bei Nichtwohngebäuden | |
Für alle Wohngebäude, bei denen ein gültiger Energieausweis vorliegt, müssen folgende Angaben in der Anzeige beinhaltet sein:
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Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaft berechnet.
Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt. Hierfür benötigen Sie die Energieabrechnungen der letzten 3 Jahre.
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